Update: 11.08.2023
Nach 1 Jahr und 4 Monaten hat sich die Firma SIL Sanierung bei meinem Anwalt gemeldet. Die Firma erklärt sich nun doch dazu bereit, die Kosten des Handwerkers/Dachdeckers für den Dachanschluss zu übernehmen. Unter der Auflage, dass dieser Blogbeitrag gelöscht wird und jede Partei seine Gerichtskosten und Anwaltskosten selbst zu tragen hat. Kein Wort darüber, dass nur mithilfe des anwaltlichen Drucks auf die Firma SIL diese sich überhaupt dazu bereit erklärt hat, für die mir entstandenen Fremdkosten geradezustehen.
Das bedeutet, dass wir für die falsche Farbe auf dem Fassadensockel (keine schmutzabweisende Farbe, so wie bestellt und vertraglich vereinbart), die fleckig gestrichene Garage, die Wasserflecken im Kinderzimmer sowie die aufgequollene Fensterbank selbst bezahlen müssen.Ist das Fair? Wie würden Sie auf dieses Angebot reagieren? Schreiben Sie mir in die Kommentare und lassen Sie uns darüber diskutieren.
Arbeiten durch SIL Sanierung aus Königstein
SIL Sanierung
Herr Mario Micheli
Am Lichetal 1
61462 Königstein im Taunus
Vertriebsbüro
S.I.L Sanierung UG
Gerauerstraße
Vertriebsbüro 44
60528 Frankfurt am Main
Fassadenarbeiten durch SIL Sanierung
Was kann man tun, wenn Handwerker gepfuscht haben?
Sie sollten den Handwerker sofort aufklären, wenn Sie einen Mangel bemerken. Wenn das nicht möglich ist, weil der Handwerker z.B. schon gegangen ist, können Sie die Firma anrufen oder ihn/sie ansprechen und um Gegendarstellung bitten. Schreiben Sie eine Mängelliste und setzen Sie eine Frist, bis wann die Mängel oder gar Schäden behoben werden sollen. Wenn der Handwerker die Frist nicht einhält, können Sie einen Anwalt oder Schiedsmann einschalten.
Mängelliste an SIL Sanierung
Mängelanzeige per E-Mail am 04.11.2021 gesendet
Vertriebsbüro 44
60528 Frankfurt am Main
- Falsche Schrauben
- undichter Anschluss in den Winkeln
- kein Silikon zur Abdichtung
- falsches Abschlussblech zum Dach / Fassade ohne Winkel und Abtropfkante
- nicht verlötet
- Wasserschaden am Rolladenkasten über dem Fenster = nicht behoben
- Fehlender Abschluss
- Wand fleckig gestrichen
- offen, keine Silikon-Abdichtung
- mit Lack überstrichen
- Schloss ist unbrauchbar
Wenn der Mangel behoben wird, der Schaden aber nicht sachgerecht beseitigt wurde, müssen Sie den Handwerker erneut darüber in Kenntnis setzen. Wenn das nicht hilft, können Sie einen anderen Handwerker mit der Beseitigung der Mängel / Schäden beauftragen und dem ersten Handwerker die Rechnung dafür überstellen.
Die Verbraucherzentrale schreibt dazu:
Nachbesserung schlägt fehl – was nun?
Gelingt die Nachbesserung nicht oder verweigert sich die Firma, können Sie eine andere Firma mit den notwendigen Korrekturen beauftragen. Oder Sie beheben den Mangel selbst – das ist die „Selbstvornahme“. Hierfür zahlen muss ihr ursprünglicher Vertragspartner.
Bevor Sie diesen Weg einschlagen: Lassen Sie sich anwaltlich beraten – insbesondere bei kostspieligen Aufträgen. Alternativ können Sie den Preis für die vereinbarte Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadenersatz verlangen.